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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern franky007
08.02.2008, 22:02 Uhr

Willkür der Busgeldstelle?

Ich wurde mit einer völlig falschen Zeitangabe geblitzt. Nachdem ich in meiner ersten Anhörung das Ordnungsamt darauf aufmerksam gemacht hatte, wurde die Zeit meinen Angaben entsprechend geändert und mir eine neue Anhörung zugeschickt.Daraufhin ließ ich mir die Beweisfotos aushändigen. Allerdings unterscheidet sich jetzt die Zeit auf den Fotos mit der des Busgeldbescheides.

meine Frage:
Habe ich bei so einen Fehler
die Chance vor Gericht zu gewinnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
08.02.2008, 23:29 Uhr

zu: Willkür der Busgeldstelle?

Das kommt ganz daurauf an.
- Handelt es sich um einen Tippfehler, so ist der einfach heilbar. Hat auch nix mit Willkür zu tun.
Warst Du zur Tatzeit (Photo) am Tatort, wird sich da irgendwie vertippt haben. Natürlich kannst Du Dir einen BuGeBe mit richtiger Zeitangabe zukommen lassen.
- Ist der Vorwruf nachweislich unbegründet, weil Du z.B. nicht auf dem Photo bist, so kannst Du einfach Einspruch einlegen. Dann hast Du nichts zu befürchten. Das hätte dann vermutlich auch nichts mit Willkür zu tun, sondern mit einem Ablesefehler.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kommt nach diesen Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-106

Eine Steigung in 800 m Entfernung

Ein Gefälle in 800 m Entfernung

Ein Gefälle von 800 m Länge