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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bella143
11.02.2008, 17:24 Uhr

Fahren mit dem Roller gegen Einbahnstraße+Unfall

Hallo liebe Leute,

heute ist mir was ganz blödes passiert, ich war mit meinem Roller auf dem Weg nach Hause, bin dabei gegen eine Einbahnstraße gefahren, was eigentlich nur Fahrradfahrer dürfen! Bei der nächsten Kreuzung musste ich rechts vor links beachten, was ich auch getan habe, aber von links schoss ein Pkw in die Kreuzung ein und hatt mich erwischt, die Fahrerin des Pkw´s hatte die Vorfahrtsregelung missachtet, jedoch bin ich die Einbahnstraße falsch gefahren...

was hat mich zu erwarten? ich bin noch in der Probezeit, habe die Führerschein Klasse B

Bitte um Hilfe

Danke schon mal im vorraus

mfg Bella

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
11.02.2008, 17:56 Uhr

zu: Fahren mit dem Roller gegen Einbahnstraße+Unfall

du bist dran schuld...
Jetzt ist es wichtig, ob die Polizei da war...falls ja, kostet dich das 30 Euro (keine Auswirkungen auf Probezeit).
Und wenn die Polizei nicht da war, dann passiert gar nichts!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ray122
11.02.2008, 18:08 Uhr

zu: Fahren mit dem Roller gegen Einbahnstraße+Unfall

Der Schaden des PKWs den du wohl tragen musst halt noch dazurechnen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
11.02.2008, 18:56 Uhr

zu: Fahren mit dem Roller gegen Einbahnstraße+Unfall

Der PKW Fahrer wird evtl. eine Teilschuld bekommen, da er prinzipiell auch bei Einbahnstrassen die rechts-vor-links Regel beachten muss.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bella143
11.02.2008, 19:45 Uhr

zu: Fahren mit dem Roller gegen Einbahnstraße+Unfall

Vielen dank für die schnellen Antworten

Ja die Polizei habe ich gerufen, dachte ich mache was richtiges damit, dabei habe ich eine Nachschulung riskiert:-(

Der Polizist vor Ort meinte auch dass es mich rund 20-30€ Verwarngeld kosten würde, wenn ich Glück habe und ich wahrscheinlich eine Teilschuld am Geschehen habe.

Wollte mit euren Antworten auf nummer sicher gehen,

vielen dank dafür:)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.02.2008, 22:09 Uhr

zu: Fahren mit dem Roller gegen Einbahnstraße+Unfall

Zu trennen ist hier die zivilrechtliche Haftung (Schuldaufteilung) von der ordnungswidrigkeitenrechtlichen (super Wort für Galgenraten) Frage.

Bezüglich letzterem wird Dir das Fahren in entgegengesetzter Richtung in der Einbahnstraße vorgeworfen werden. Das kostet idR ein Verwarngeld i.H.v. 20 Euro ohne weiteren Konsequenzen für die Probezeit.

Unabhängig davon hat möglicherweise Dein Unfallgegner eine Owi- Anzeige wegen eines Vorfahrtsverstoßes bekommen.

Unabhängig davon ist die Frage, wie zivilrechtlich die Schuld auftgeteilt wird, wer also Unfallverursacher ist; wessen Sorgfaltspflichtverletzung größer ist- Deine, weil Du die Einbahnstraße in verkehrter Richtung befahren hast oder die des Unfallgegners, weil er Deine Vorfahrt mißachtet hat.

Wenn der Schaden nicht groß ist, werden Eure Versicherungen hier vermutlich pauschal eine 50-50- Teilung vornehmen, um großen Aufwand und Streitkosten zu sparen.

mfG
Durban

Im Zivilrecht wird dann gef

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich hier ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B

Dass der entferntere Radfahrer nach links pendelt

Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren

Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt gelbes Blinklicht. Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B

Mit erhöhter Vorsicht heranfahren, gegebenenfalls Vorfahrt gewähren

Warten bis zu einem Lichtzeichenwechsel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen innerorts vor einem Andreaskreuz parken. Welche Entfernung müssen Sie mindestens einhalten?

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