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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
16.12.2006, 12:54 Uhr

zu: Antrag auf Strafmilderung der verlängerten Probezeit

anträge kann man immer stellen. deiner würde aber abgelehnt, gerade bei alk ist 0 toleranz.
du kannst aber ein seminar besuchen bei dem deine probezeit um ein jahr verkürzt wird.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.12.2006, 13:55 Uhr

zu: Antrag auf Strafmilderung der verlängerten Probezeit

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/zweite-ausbi
ldungsphase.php


Für die 0,7 Promille hast du übrigens nicht 3, sondern 4 Punkte bekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
16.12.2006, 18:36 Uhr

zu: Antrag auf Strafmilderung der verlängerten Probezeit

klar, wir haben dich nur veräppelt.
brauchst nur einen antrag stellen und du bekommst sogar noch einen heiligenschein.

hallo, du bist besoffen gefahren. freu dich das nicht mehr passiert ist

und nein, auch wenn du noch 20 mal fragst bekommst du keine andere antwort.


holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.12.2006, 19:08 Uhr

zu: Antrag auf Strafmilderung der verlängerten Probezeit

das seminar kann man nur alle 5 jahre machen.

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil der Verkehrsfluss behindert wird