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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
09.05.2005, 23:57 Uhr

Nachschulung? Probezeit!

Eine Geldbuße festgesetzt (§17 OWiG) in Höhe von 50,00 EUR

Zahl der Punkte nach dem Punktesystem: 03

zu zahlender Gesamtbetrag: 75,60 EUR
--------

Habe bezahlt.

Meine Frage ist...

Muss ich mit einer Nachschulung rechnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kati85
10.05.2005, 01:01 Uhr

zu: Nachschulung? Probezeit!

Wahrscheinlich ja.

Nachzulesen hier:

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.ph
p

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
10.05.2005, 12:56 Uhr

zu: Nachschulung? Probezeit!

Wann muss man zur Nachschulung?

* Geschwindigkeitsmissachtungen ab 21 km/h über dem Limit,
* Überfahren roter Ampeln,
* falsches Überholen,
* Vorfahrtverletzungen, aber auch
* einige erhebliche technische Mängel am Fahrzeug.
-----------------------------

Bei mir denke nicht. Am 18.12.2004 habe ich Bußgeldbescheid bekommen und bis jetzt kam es nichts wegen einer Nachschulung.

Also habe ich glück gehabt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.05.2005, 17:42 Uhr

zu: Nachschulung? Probezeit!

Verrate uns doch mal den Verstoß, damit man sagen kann, ob es sich um einen A- oder um einen B-Verstoß handelt. Aus der Tatsache allein, dass du bis jetzt noch keine Aufforderung zur Teilnahme an einer Nachschulung bekommen hast, würde ich im Moment mal gar nichts schließen. Das kann nämlich durchaus so lange dauern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chipseule
21.07.2005, 21:44 Uhr

zu: Nachschulung? Probezeit!

Fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis
( Habe Klasse B hatte nur einen Roller Gefahren der 60 Läuft ist das ein A oder B Verstoß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
21.07.2005, 22:35 Uhr

zu: Nachschulung? Probezeit!

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein A-Verstoß.
Nach einem rechtskräftigen Urteil musst auch du mit der Anordnung einer Nachschulung rechnen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chipseule
22.07.2005, 17:53 Uhr

zu: Nachschulung? Probezeit!

Aber aufgrund das mir Fahrlässigkeit vorgeworfen wird also MINDERSCHWERER FALL könnte es doch als B Vertoß gewertet werden sagte mir zumindest ein Bekannter

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