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Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
 fobsen
22.02.2005, 17:59 Uhr
Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss
Ich wurde von der Polizei aufgrund einer zutreffenden Täterbeschreibung mit auf die Wache genommen. Als die Polizei mich antraf hatte ich ein Fahrrad bei mir, bin allerdings nicht damit gefahren. Laut Bluttest hatte ich 1,7- 1,8 Promille.
Vorgeworfen wird mir: â EUROžSie führten ein Fahrzeug (Fahrrad) im öffentlichen Straßenverkehr, obwohl Sie unter Einfluss alkoholischer Genussmittel standen.â EUROœ (Trunkenheit im Straßenverkehr- §316 StGB).
Was droht mir, da ich noch in der Probezeit bin und lohnt es sich rechtlichen Beistand in Anspruch zunehmen.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?
Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert
Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht
Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?
Regel "rechts vor links" beachten
Fahrzeugen Vorrang gewähren
Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-013 / 3 Fehlerpunkte
Jemand hat soeben eine Haschisch-Zigarette geraucht. Darf er anschließend ein Kraftfahrzeug führen?
Ja, weil das Rauchen einer Haschisch-Zigarette unbedenklich ist
Nein, weil er dann fahruntüchtig sein kann
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