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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern grosso
03.01.2005, 11:40 Uhr

Verschärfte Bußgelder bei Fehlverhalten an Bahnübergängen??

Guten Morgen,

wünsche noch ein frohes und gesegnetes neues Jahr 2005 und möchte folgende Frage loswerden.

Ich habe gehört, dass die Bestrafung von Verstößen gegen die Regeln an Bahnübergängen in den kommenden Monaten drastisch angehoben werden soll. Missachtet ein Autofahrer trotz rotem Blinklicht und sich senkender Schranke die Wartepflicht so soll dies 150 EUR und ein Monat Fahrverbot bringen. Richtig teuer wird das Umfahren oder Umgehen von Schranken oder Halbschranken:
450 EUR und drei Monate Fahrverbot (bisher 50 EUR) für Kraftfahrer, 225 EUR (bisher 5 EUR) für Fußgänger und Radler (bisher 10).

Wann sollen diese Maßnahmen Gesetz werden und wo kann man das schon mal nachlesen?

Denke, der Weg ist richtig, denn es gibt viel zu viele Menschen, die die Gefahr unterschätzen.

Wäre für Informationen darüber dankbar.

Gruß aus Hessen,

Oliver

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.01.2005, 11:45 Uhr

zu: Verschärfte Bußgelder bei Fehlverhalten an Bahnübergänge

http://www.adac.de/mitgliedschaft_leistungen/motor
welt/m_archiv/Pressemeldungen/Das_aendert_sich_200
5.asp


Laut ADAC "voraussichtlich Ende 2005".

Und sonst stehen auch noch ein Haufen weitere interessante Änderungen drin.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B

An der Sichtlinie anhalten

Die Kreuzung ohne anzuhalten überqueren

An der Haltlinie anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-101 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Überholen verboten?

Wo der Gegenverkehr behindert werden könnte

Wo die Verkehrslage unklar ist

In allen Einbahnstraßen