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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern grosso
03.01.2005, 11:40 Uhr

Verschärfte Bußgelder bei Fehlverhalten an Bahnübergängen??

Guten Morgen,

wünsche noch ein frohes und gesegnetes neues Jahr 2005 und möchte folgende Frage loswerden.

Ich habe gehört, dass die Bestrafung von Verstößen gegen die Regeln an Bahnübergängen in den kommenden Monaten drastisch angehoben werden soll. Missachtet ein Autofahrer trotz rotem Blinklicht und sich senkender Schranke die Wartepflicht so soll dies 150 EUR und ein Monat Fahrverbot bringen. Richtig teuer wird das Umfahren oder Umgehen von Schranken oder Halbschranken:
450 EUR und drei Monate Fahrverbot (bisher 50 EUR) für Kraftfahrer, 225 EUR (bisher 5 EUR) für Fußgänger und Radler (bisher 10).

Wann sollen diese Maßnahmen Gesetz werden und wo kann man das schon mal nachlesen?

Denke, der Weg ist richtig, denn es gibt viel zu viele Menschen, die die Gefahr unterschätzen.

Wäre für Informationen darüber dankbar.

Gruß aus Hessen,

Oliver

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.01.2005, 11:45 Uhr

zu: Verschärfte Bußgelder bei Fehlverhalten an Bahnübergänge

http://www.adac.de/mitgliedschaft_leistungen/motor
welt/m_archiv/Pressemeldungen/Das_aendert_sich_200
5.asp


Laut ADAC "voraussichtlich Ende 2005".

Und sonst stehen auch noch ein Haufen weitere interessante Änderungen drin.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Andere Fahrer machen Sie auf anhaltend starkes Qualmen Ihres Auspuffs aufmerksam. Was müssen Sie tun?

Nichts, weil niemand gefährdet wird

Motor umgehend überprüfen lassen

Sofort die Kraftstoffmarke wechseln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu riskanter Fahrweise

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu verzögerter Reaktion