
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Fahrmeister 
27.10.2017, 20:23 Uhr
Rechtsfragen zum verkehrsberuhigten Bereich
Das Gebot zum verkehrsberuhigten Bereich ist nunmehr 30 Jahre alt.
Eine Erkenntnis wie so manches in der STVO das zu Kopfschmerzen anregt.
Die Zeichen 325.1 und 326.1 kennzeichnen Verkehrsflächen mit den dort beschriebenen Verhaltensregeln, die Leider für eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern nicht gilt
Verkehrsberuhigte Bereiche sind Mischflaechen , die von Fußgängern , Fahrzeugen und spielenden Kindern gleichzeitig benutzt werden. Infolgedessen haben sie keine Fahrbahn im Rechtssinn.
Somit keine Vorfahrtsregel rechts vor links , die Praxis sieht leider anders aus.
.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Vor Bordsteinabsenkungen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116 / 3 Fehlerpunkte
Wer darf in eine so beschilderte Straße einfahren?

Fahrzeuge im Durchgangsverkehr
Besucher der Bewohner
Bewohner
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?
Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt
Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind
An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|