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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Phil001
19.04.2012, 12:19 Uhr

Die Verkehrsaufreger

Meine Verkehrsaufreger:

1. Linksschleichen auf der Autobahn
2. 45km/h in der 50er Zone
3. Schildbürgerei

Gibt übrigens ne Sache die heißt Verkehrspranger (https://www.facebook.com/verkehrspranger). Kennt das jemand? Da kann man Fotos seiner Verkehrsaufreger hochladen und auf ner Karte markieren...

Cheers

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
19.04.2012, 15:02 Uhr

zu: Die Verkehrsaufreger

Und mein persönlicher "Aufreger" sind "50er Zonen" weil es diese definitiv nicht gibt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
19.04.2012, 22:06 Uhr

zu: Die Verkehrsaufreger

Auch da, wo maximal 50 km/h erlaubt sind, darf nur so schnell gefahren werden, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird und eine Gefährdung von Kindern, älteren Menschen und Hilfsbedürftigen ausgeschlossen ist. Also dürfte bei Beachtung der StVO. in den meisten Fällen auch 45 km/h zu schnell sein.
Auch wer die "Schildbürgerei" beklagt, wird umgehend Schilder fordern, wenn er einen Unfall gebaut hat und nicht durch ein Schild gewarnt wurde oder wenn nicht ein Parkverbot angeordnet wird, wo ihn parkende Autos stören .....

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103

Sie müssen links blinken

Sie dürfen nur nach links weiterfahren

Sie dürfen nicht nach links abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen

Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet