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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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02.07.2009, 10:35 Uhr

Motorisierter Tretroller

Hallo liebes Forum,

habe mal eine Frage. Und zwar hat ein Freund von mir seinen Tretroller / Ciytiroller motorisiert! Einen kleinen Motor mit Vergaser hat er auf den Roller gebaut. Das Ding fährt 30-40 kmh! Es ist klar, dass er keine Fahrerlaubnis und keinen Versicherungsschutz besitzt! Nun meine Frage. Was Passiert wenn er von der Polizei angehalten wird. Mit welchen Strafen muss er rechnen? Er ist 21 Jahre alt!

Vielen Dank für die Antworten

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10.09.2009, 22:58 Uhr

zu: Motorisierter Tretroller

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.


Etwas un-Deutsch, aber ich hoffe es reicht erstmal ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Was muss regelmäßig gewartet werden, um zu hohen Kraftstoffverbrauch und übermäßigen Schadstoffausstoß zu vermeiden?

Vergaser oder Einspritzanlage

Zündanlage

Motor-Luftfilter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h