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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Elektronikmaster
22.09.2009, 14:58 Uhr

Verbotszeichen, Gebotszeichen

Hallo,
meine Diskussion wäre folgende.
Hebt ein Gebotszeichen ein Verbotszeichen auf?
Auf der Autobahn wird auf der rechten Seite 80zig als Verbotszeichen ausgeschildert, und 100m weiter auf der linken Seite steht ein blaues mit 130km/h als Gebotszeichen. Oder haben nach Beräumung der Baustelle, einfach nur vergessen die 80zig abzubauen?
Ok, die Zeit läuft.
Gruß Mic

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
22.09.2009, 15:39 Uhr

zu: Verbotszeichen, Gebotszeichen

Das blaue Schild (Richtgeschwindigkeit) ist kein Gebotszeichen, sondern ein Richtzeichen. Das würde nach der Systematik der StVO ein Streckenverbot nicht aufheben.

Allerdings hätte man dann eine widersprüchliche Beschilderung, weil nicht gleichzeitig eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h angeordnet und eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h empfohlen werden kann. Nach der VwV-StVO dürfen beide Zeichen auch nicht gleichzeitig aufgestellt sein.

Wenn du also kein Schild übersehen hast, dann wird das 80er Schild wohl vergessen worden sein.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchem Fall müssen Sie vor diesem Verkehrszeichen warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-001

Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt

Wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Wenn Sie den Übergang nicht überqueren können, ohne auf ihm anhalten zu müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- den Verletzten Hilfe leisten

- die Unfallstelle absichern

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung