CoN
10.07.2006, 21:38 Uhr
Auf Blinken Verlass?
Hallihallo!
Hab ma ne ganz blöde Frage weil mich mein Dad damit immer nervt...und zwar:
Wenn ich in einen Kreisverkehr einfahren will und es befindet sich ein Auto im Kreisverkehr das aus dem Kreisverkehr hinausfahren will und blinkt,kann ich mich dann auf dieses Blinken verlassen? Bzw wenn ich einfahre weil dieses Auto blinkt derjenige aber ausversehen geblinkt hat oder sich s anders überlegt hat und mir dann reinfährt, ist er dann Schuld oder ich?
hoffe ihr könnt mir helfen....
CoN
MuE
10.07.2006, 21:48 Uhr
zu: Auf Blinken Verlass?
Vollschuld oder nur Teilschuld?
FLiszt
11.07.2006, 08:53 Uhr
zu: Auf Blinken Verlass?
CoN, vergiss einfach Paragraphen, OLGs und Aktenzeichen, und
Verlass dich niemals auf Blinken!!!
Denn sehr viele (mich eingeschlossen) vergessen manchmal den Blinker (ein- oder auszuschalten).
Und die wirst nicht wollen, dass auf deinem Grabstein steht "nach Par.4711 Abs.45 haette er aber nur Teilschuld gehabt"....
Blinken ist eine Absichtserklaerung: tue es immer selber, aber verlass dich nicht darauf dass andere es tun.
fredo
23.07.2006, 12:11 Uhr
zu: Auf Blinken Verlass?
Warte einfach bis der "Blinker" abgebogen ist.
Aimee
23.07.2006, 12:55 Uhr
zu: Auf Blinken Verlass?
Soweit zur Theorie, in der Praxis blinkt 95 % der Leute in einem Kreisverkehr leider überhaupt nicht mehr.
Aimee