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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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01.07.2005, 01:28 Uhr

Schild "angefahren"

Hallo, vor etwa einer Woche habe ich Schild "angefahren". Ist, so blöd sich das auch anhört, beim vorwärts einparken passiert. Habe wohl nicht richtig aufgepasst. Es handelt sich um ein Vorfahrtschild. Ich habe es "kaum" berührt, an meinem Auto ist kein Schaden entstanden und das Schild steht nur minimal schräg (man muss wirklich genau hinsehen um es zu merken). Hätte ich das melden müssen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas0815
03.07.2005, 13:50 Uhr

zu: Schild "angefahren"

»sondern? der rechte winkel in der quadratur des kreises? ;-) berichtige mich! «

Nun, der rechte Winkel der eigentlichen Schildfläche zur Fahrtrichtung auf der Strasse dürfte damit gemeint sein.
Gruß
Andreas

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-005 / 3 Fehlerpunkte

Unter welchen Bedingungen ist Telefonieren für den Fahrer während der Fahrt unzulässig?

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons in der Hand gehalten werden muss

Wenn die sichere Führung des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet ist

Wenn das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen werden muss

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-126

Es muss mit mindestens 35 km/h gefahren werden

Auf eine Bundesstraße

Es darf nicht schneller als 35 km/h gefahren werden