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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern RainDog
04.07.2005, 10:44 Uhr

wieder mal Stoßstange... reingefahren!

Hallo Allerseits,

habe heute morgen (noch nicht wach genug) einem Kollegen(-innen?) beim Parken in die Stoßstange reingefahren. Habe am Auto meine Visitenkarte hinterlassen, bin jetzt aber unsicher... Soll ich das auf jeden Fall bei der Polizei melden?? Bei der Polizeistelle hier im Dorf oder wie?

Und die zweite Frage, zur Kostenabschätzung: Ich habe selber Golf 3 mit Gummistoßstange, bin aber in ein Mazda metallic reingefahren. Ich konnte es mir nicht nächer anschauen. Wie schlimm kann es denn werden? Ich hoffe, das meine Gummistoßstang ziemlich "sanft" war :-)

P.S. Habe es einem Kollegen erzählt... und was höre ich da? "Bist du bescheuert? Ich wäre da einfach weggefahren!"

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04.07.2005, 12:29 Uhr

so, habe es jetzt gemeldet

@Major: danke für deine Antwort.

Jetzt ist aber noch ein Paar Fragen:

1. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich ja erst mal meine Versicherung einschalten und dann rechtzeitig noch vor der Einstufung das Geld zurücküberweisen.
Ist es denn empfehlenswert? Einerseits habe ich natürlich erfahrene Leute auf meiner Seite, andererseits... wird die Versicherung den Preis so niedrig wie möglich halten zu wollen? Denn je mehr sie bezahlen umso weniger sind die Chancen, dass ich das zurückzahlen kann, dann können sie mich höher einstufen...

2. Soll ich mich auch bei der Versicherung sofort melden oder kann ich abwarten, bis der Kollege sich meldet?

3. Was gibt es für Risiken, wenn man das alles unter sich ausmacht - kann der andere dann nachhinein mir noch was vorwerfen?

P.S. Ab morgen trinke ich Kaffee bevor ich aus dem Haus gehe! :-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-103-B

Ich muss warten

Das Mofa muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-107

Sie dürfen vor dem Zeichen nicht nach rechts abbiegen

Sie sind verpflichtet, nach links abzubiegen

Sie müssen an Hindernissen links vorbeifahren