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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
28.12.2008, 14:10 Uhr

Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Hallo!

Ich wohne in Baden-Württemberg.

Ich hab seit fast 3 Wochen den B17. Die Begleitpersonen sind meine Eltern.

Morgen bin ich für 2 Tage bei meinen Großeltern. Wäre es möglich, morgen das zu beantragen, dass ich morgen gleich mit ihm fahren könnte oder dauert das länger?

Muss ich da zum Landratsamt gehen oder wohin? Und muss das dann im gleichen sein, weil meine Großeltern wohnen in einem anderen Landkreis.

Vielen Dank!
Euer Yoshi08

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
28.12.2008, 14:21 Uhr

zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Da der Begleiter nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben darf, muß das überprüft werden. Im Regelfall wird also eine Eintragung nicht sofort möglich sein. Zuständig ist das Landratsamt/Führerscheinstelle, die DEINEN Führerschein ausgestellt hat. Anrufen, Nachfragen !!!
Gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
28.12.2008, 14:29 Uhr

zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Behörden sind ja recht schnell, aber nach den Weihnachtsfeiertagen werden die sowieso einen Berg Arbeit haben. Und 2 Tage lohnt doch sowieso kaum, hast du deine Großeltern überhaupt gefragt, ob die dich mit ihrem Auto fahren lassen wollen? Ich würd den Aufwand nur betreiben, wenn du öfters da bist...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
28.12.2008, 18:46 Uhr

zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Ok, vielen Dank für eure Antworten.

Na ja, dann werd ich´s jetzt wohl erst mal nicht machen.

Auch wenn´s nur laut BKat. ein B-Verstoß ist, werde ich es unter keinen Umständen riskieren  

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
28.12.2008, 19:06 Uhr

zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Obwohl es nur ein B-Verstoß wäre, würde die Fahrerlaubnis widerrufen und erst neu erteilt werden, wenn du an einem Aufbauseminar teilgenommen hättest.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
01.01.2009, 14:01 Uhr

zu: Begleietetes Fahren - neue Begleitperson eintragen

Oh nein, das riskier´ich nicht, vielen Dank :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Welches Fahrzeug muss warten, wenn eine Baustelle die halbe Fahrbahn blockiert?

Immer das kleinere Fahrzeug

Das Fahrzeug auf der freien Fahrbahnhälfte

Das Fahrzeug, auf dessen Seite die Baustelle ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007

Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen

Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. Wie müssen sie sich im Regelfall verhalten?

Sie fahren einen weiten Bogen und biegen hintereinander ab

Sie biegen voreinander ab