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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Olli50
19.01.2005, 13:10 Uhr

LKW ab 50

Ich bin im September 50 geworden und habe noch den alten Führeschein der Klasse 2

nun habe ich gelesen das der nicht mit gilt

ist das richtig ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.01.2005, 14:46 Uhr

zu: LKW ab 50

Zumindest teilweise richtig. Seit deinem 50. Geburtstag darfst du keine Fahrzeuge der Klassen C/CE mehr fahren (also mehr als 7,5 t). Um die Fahrerlaubnis zu verlängern benötigst du ein allgemein-medizinisches und ein augenärzliches Gutachten. Dann kannst du bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein für die nächsten 5 Jahre beantragen, danach werden wieder neue Gutachten fällig.
Zur Beantragung hast du jetzt 2 Jahre Zeit, danach müsstest du die Prüfungen wiederholen um die FE zurückzubekommen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen halten

Sie dürfen parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie soll man schalten, um besonders umweltbewusst und sparsam zu fahren?

Gänge bis in den oberen Drehzahlbereich ausfahren und dann schalten

So spät wie möglich zurückschalten

So früh wie möglich hochschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden?

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch falsche Beladung

Durch falsch eingesetzte Glühlampen