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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Olli50
19.01.2005, 13:10 Uhr

LKW ab 50

Ich bin im September 50 geworden und habe noch den alten Führeschein der Klasse 2

nun habe ich gelesen das der nicht mit gilt

ist das richtig ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.01.2005, 14:46 Uhr

zu: LKW ab 50

Zumindest teilweise richtig. Seit deinem 50. Geburtstag darfst du keine Fahrzeuge der Klassen C/CE mehr fahren (also mehr als 7,5 t). Um die Fahrerlaubnis zu verlängern benötigst du ein allgemein-medizinisches und ein augenärzliches Gutachten. Dann kannst du bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein für die nächsten 5 Jahre beantragen, danach werden wieder neue Gutachten fällig.
Zur Beantragung hast du jetzt 2 Jahre Zeit, danach müsstest du die Prüfungen wiederholen um die FE zurückzubekommen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-113 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer neu angelegten Straße durch bewaldetes Gebiet. Womit müssen Sie rechnen?

Mit einem Hindernis durch einen Wildunfall

Auf neu angelegten Straßen sind Wildunfälle nicht zu befürchten

Wild überquert unerwartet die Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist