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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
24.01.2005, 16:51 Uhr

Schadenfreiheitsklasse Motorrad - Auto

Hi,
ich habe jetzt (bin bald 18) wegen meinem 125ccm Motorrad bei der Versicherung nur noch 45%. Ich habe mal irgendwo gehört, dass die Prozente bei Auto und Motorrad anders zählen oder sowas. Heisst dass, das ich dann wenn ich jetzt statt dem Motorrad ein Auto anmelde villeicht mehr als 45% habe oder wie ist das genau?.
Und wie sollte ich dann mein Motorrad versichern, muss ich dann bei einem von den beiden Fahrzeugen von den Schadensfreiheitsklassen wieder von vorne anfangen?

mfg
Alex

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern drottning
24.01.2005, 17:53 Uhr

zu: Schadenfreiheitsklasse Motorrad - Auto

Es stimmt, dass die Schadenfreiheitsklasse bei Auto und Motorrad unterschiedlich gestaffelt sind.
Du wirst keinesfalls die 45 % beim Auto kriegen.
Entscheidend ist die SF-Klasse. Beim Motorrad ist hast du schon bei SF 2 oder 3 45 %. Beim Auto bist du da noch wesentlich höher, so bei ca. 85 % (je nach Versicherung). Die 45 % erreichst du erst nach ca. 10 Jahren. Inwieweit überhaupt das Motorrad auf deine Autoeinstufung angerechnet wird, liegt auch an der Kulanz deiner Versicherung. Hier musst du einfach mal nachfragen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich folgender Verkehrszeichenkombination. Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-141

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

Beim Einfahren in den Kreis muss geblinkt werden

Die im Kreis befindlichen Fahrzeuge haben Vorfahrt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Auf Bahnübergängen

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen