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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hannah2010
01.08.2010, 14:35 Uhr

Fahrschulzeit/Prüfung

Hey,

ich wollte mich eig. nur mal bei den ganzen Leuten hier bedanken die hier wirklich super Beiträge schreiben/geschrieben haben und ihre Erfahrungen weitergeben. Das hat mir während der ganzen Zeit sehr weiter geholfen und mich auch gut auf die praktische Prüfung vorbereitet, auch wenn natürlich der aller größte Teil in der Fahrschule gemacht wurde. :)

Und für alle die bald ihre praktische Prüfung vor sich haben: Sie ist wirklich nicht so schlimm. Ich hatte die Prüfung vor zwei Wochen und habe auf Anhieb bestanden. Ich hatte sicher auch sehr viel Glück (Viele Sperrungen in der Stadt wegen Veranstaltung, daher eingegrenztes fahrgebiet, verspätung des Prüfers(was allerdings auch nervös gemacht hat u.s.w) , aber insgesamt kann ich sagen das sich die Aufregung vorher kaum gelohnt hat :P Ich saß im Auto und die Aufregung war weg... es war iwie schon unheimlich :P Aber davor habe ich mich so wahnsinnig gemacht, dass ich wirklich dachte ich fall durch. Macht euch nicht verrückt =) Aber ich weiß das die ganzen Sätze wie "Einfach die Ruhe bewahren" nicht einfach in die Tat umzusetzen sind :P

Naja einfach noch mal ein Lob an diese Internetseite =)

Liebe Grüße

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Überweg frei lassen

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?

Überbeanspruchung der Bremsen

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

Verschlechterung des Lenkverhaltens

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden