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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ostfriesin
30.12.2005, 22:26 Uhr

Klasse BE

Ich noch mal!
Mich interessiert natürlich auch:
wie ist das mit den "Vorausleistungen", wie Sehtest, erste Hilfe...
Muss ich das auch noch mal machen?

Gruß eure Ostfriesin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
31.12.2005, 18:33 Uhr

zu: Klasse BE

Hallo !

Nein ! In der BRD dürfen auch Blinde Kraftfahrzeuge führen ( ist jedenfalls mein subjektiver Eindruck ) ! Erste Hilfe ist auch nicht erforderlich, da bei einer Unfallsituation sowieso niemand anhält ! Also...freie Fahrt für freie Bürger....Gruß der skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
31.12.2005, 19:32 Uhr

zu: Klasse BE

Sehtest brauchst du schon nochmal, (zumindest wenn der alte mehr als 2 Jahre her ist), der EH/LSM-Kurs behält seine Gültigkeit.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie bei den Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeugs achten?

Sie müssen vorschriftsmäßig angebracht sein

Sie müssen sauber sein

Sie müssen funktionstüchtig sein

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B

Sie dürfen die Linie

- nicht überqueren oder über ihr fahren

- nur zum Überholen überqueren

- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Nur Warnblinklicht einschalten

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen