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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ostfriesin
30.12.2005, 22:26 Uhr

Klasse BE

Ich noch mal!
Mich interessiert natürlich auch:
wie ist das mit den "Vorausleistungen", wie Sehtest, erste Hilfe...
Muss ich das auch noch mal machen?

Gruß eure Ostfriesin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Skywalker
31.12.2005, 18:33 Uhr

zu: Klasse BE

Hallo !

Nein ! In der BRD dürfen auch Blinde Kraftfahrzeuge führen ( ist jedenfalls mein subjektiver Eindruck ) ! Erste Hilfe ist auch nicht erforderlich, da bei einer Unfallsituation sowieso niemand anhält ! Also...freie Fahrt für freie Bürger....Gruß der skywalker

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
31.12.2005, 19:32 Uhr

zu: Klasse BE

Sehtest brauchst du schon nochmal, (zumindest wenn der alte mehr als 2 Jahre her ist), der EH/LSM-Kurs behält seine Gültigkeit.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133 / 3 Fehlerpunkte

Welche Verbote werden mit diesem Verkehrszeichen aufgehoben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-133

Parkverbote

Geschwindigkeitsbeschränkungen

Überholverbote

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Andere Fahrer machen Sie auf anhaltend starkes Qualmen Ihres Auspuffs aufmerksam. Was müssen Sie tun?

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Nichts, weil niemand gefährdet wird

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