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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ColdWeather
03.07.2015, 20:26 Uhr

Falschparker mit Regierungskennzeichen.

Habe heute einen Wagen, - einen dicken Merz mir Kennzeichen wie M-xxx, - auf dem Bürgersteig hinter den herausnehmbaren Abgrenzungspfosten, die bestimmt Feuerwehrzufahrt markieren, direkt vor dem Haupteingang des Universitätskrankenhauses in Köln gesehen. Kein Warnblinker, bestimmt kein Notfall. Die Parkhauseinfahrt mit den ersten 30 Min kostenlos war 100m weiter. Habe mir Fotos gemacht. Soll ich die Frechheit veröffentlichen, und wenn ja, auf welchen Foren noch, damit es richtig öffenlich wird?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Solek
03.07.2015, 22:42 Uhr

zu: Falschparker mit Regierungskennzeichen.

"die bestimmt Feuerwehrzufahrt markieren"
Markieren sie eine solche Zufahrt oder nicht?

"bestimmt kein Notfall"
Weißt du das sicher?

Weißt du ob dieses Auto nicht die entsprechende erlaubnis dazu hatte?

Von daher wär ich erstmal vorsichtig in einem solchen Fall von einer Frechheit zu sprechen ohne alle Fakten zu kennen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ColdWeather
03.07.2015, 23:42 Uhr

zu: Falschparker mit Regierungskennzeichen.

1. Das Auto war ordentlich, also gerade geparkt, ohne Hektik.
2. Ich konnte keine Schilder unter der Windschutzscheibe ausmachen, die auf irgendeine Berechtigung hingewiesen hätten.
3. Die herausnehmbaren Pfosten sperren einen Teil des Bürgesteigs ab, direkt an der Einfahrt zum Innenhof des Krankenhauses. Die Pfosten werden bestimmt entfernt, wenn ein langes Feuerwehrfahrzeug von der relativ schmalen Strasse am Krankenhaus in den Innenhof reinfahren muss; der Wagen versperrte diese Kurve.
4. Alle müssen sich an die StVO halten, auch der Wagen mit dem Kennzeichen M-972, oder? Übrigens, indem ich hier das Kennzeichen publiziere, verstosse ich nicht gegen Datenschutzgesetzt: der Wagen gehört zu einer Behörde, nicht einer Person/einem Privatunternehmen, also ist öffentlich.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?

Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist

Wenn die Schienen zu weit rechts liegen

In Einbahnstraßen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Geld- und/oder Freiheitsstrafe

Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung