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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HEHO1995
08.07.2015, 23:31 Uhr

Ende 70er Zone mit Überholverbot

Ich befand mich kurz vor Ende einer 70er Zone mit Überholverbot und habe gut eine Wagenlänge vor dem ENDE Schild im 6. Gang beschleunigt, aber vorher nicht in den Rückspiegel gesehen. Als ich knapp vor der 100 war,bemerkte ich neben mir einen Kleinwagen,der mich versuchte zu überholen. Der muss schon in der 70er Zone links gewesen sein,habe ihn aber nicht bemerkt.Ich habe bei 100 km/h nicht weiter beschleunigt. Der Kleinwagen scherte so kurz vor mir ein und bremste mich aus,das ich nur mit einer Vollbremsung einen Unfall vermeiden konnte.Ausweichen war nicht möglich,waren Bäume im Weg. Habe das angezeigt und der Beamte hat mir gesagt, das ich alles richtig gemacht hätte und das der/die Fahrer/in des Kleinwagens wahrscheinlich mit einem Fahrverbot von einem Monat und 150 Euro Bußgeld dabei wäre.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
12.07.2015, 03:39 Uhr

zu: Ende 70er Zone mit Überholverbot

Schönes Märchen.

Hast du den/die Fahrer/Fahrerin gesehen, kannst du Ihn/Sie bei einer Gegenüberstellung zweifelsfrei wiedererkennen?
Heiße Luft. DU bist aber auch nicht Ohne Schuld und bekommst auch ein Bußgeld!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
12.07.2015, 19:24 Uhr

zu: Ende 70er Zone mit Überholverbot

Es gibt keine 70er Zone! Aha, im sechsten Gang. Wenn das nicht wichtig ist!
Was war denn die Frage?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Nur kräftig hupen und weiterfahren

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?

Unaufmerksamkeit, Ablenkung

Zu hohe Geschwindigkeit

Übermüdung