Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Alle Forum-Themen im Überblick

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern imNick
08.07.2014, 16:19 Uhr

Nachprüfung in 14 Tagen, Fristbeginn?

Hallo!

Ich hatte heute meine Fahrprüfung und habe sie leider nicht bestanden. Ich möchte gerne so schnell wie möglich einen neuen Prüfungstermin - allerdings muss ich bis zum neuen Prüfungstermin 2 Wochen warten. Ich habe auch direkt nach der Fahrprüfung mit meiner Fahrschule geredet und gefragt, ob man mir direkt einen neuen Termin geben kann. Hier wurde mir gesagt ab der 31. KW ist es erst möglich, wegen den 2 Wochen "Wartezeit". Ist der Fristbeginn dann erst ab kommendem Montag? Oder schon ab heute/morgen? Und steht das auch irgendwo, wo man das genau nachlesen kann.

Vielen Dank1

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
10.07.2014, 10:59 Uhr

zu: Nachprüfung in 14 Tagen, Fristbeginn?

Bei "meiner" Fahrschule ist es so,
dass die Fahrschüler 2 Wochen nach dem Nichtbestehen in die nächste Prüfung gehen können.
Bedeutet:
War das Nichtbestehen an einem Montag, dann kommt die nächste Chance am übernächsten Montag.
Vorausgesetzt, es findet sich da ein Termin, der mit Prüfling, Prüfer und Fahrlehrer möglich ist und vorweg eine Nachschulung stattfand..
Prüfplätze werden gebucht und idR schon bei der Buchung -in ihrer Zahl- bestimmten Prüflingen zugeordnet. Die Namensnennung kann später erfolgen.

Wie die Terminplanung "deiner" Fahrschule aussieht, kann keiner von uns sagen. Kümmere du dich vorrangig um die Fahrstunden und sage der Fahrschule Bescheid, wenn du auch kurzfristig in einen freigewordenen Prüfungstermin springen könntest.
Die 2-Wochen-Frist muss aber eingehalten sein.

Viel Erfolg!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-122

Der Seitenstreifen ist nicht genügend befestigt

Es zeigt an, wie geparkt werden muss

Es empfiehlt das Parken auf dem Seitenstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-004 / 3 Fehlerpunkte

Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?

Einmündungen

Fußgängerüberwege

Bushaltestellen mit "Zick-Zack-Linien"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren