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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ManuM
13.01.2008, 16:55 Uhr

Probezeit

Ich musste den deutschen Führerschein 2007 neu machen, da ich vergessen habe meinen alten umzuschreiben (Schweiz) den ich schon seit 20 Jahren habe. Gelte ich jetzt als Fahranfänger mit 2 Jahren Probezeit, oder verhält es sich in diesem Falle anders, da ich ja schon 20 Jahre eine schweizer Fahrerlaubnis hatte?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
13.01.2008, 19:50 Uhr

zu: Probezeit

Der Vorbesitz ausländischer Führerscheine wird auf die Probezeit angerechnet, sodass du in Deutschland keine Probezeit hast. Voraussetzung ist allerdings, dass bei der Erteilung der deutschen FE die Behörde von der ausländischen FE Kenntnis hatte. Hast du denn bei der Beantragung deinen CH-Führerausweis vorgezeigt?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-102 / 3 Fehlerpunkte

Warum kann Überholen auch auf übersichtlichen und geraden Fahrbahnen gefährlich sein?

Weil die Geschwindigkeit des Gegenverkehrs oft

- zu hoch eingeschätzt wird

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-014 / 3 Fehlerpunkte

Wann ist ein Drogenabhängiger zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder geeignet?

Wenn er seit 6 Monaten kein Rauschgift genommen hat

Wenn er seit 1 Monat kein Rauschgift genommen hat

Erst wenn er mindestens 1 Jahr lang nachweisbar drogenfrei ist und zu erwarten ist, dass er nicht rückfällig wird