Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pillepalle
21.09.2017, 15:26 Uhr

Was tun mit Garage, die man nicht mehr braucht?

Hey, ich habe ja schon erzählt, dass das Auto von meinem Kumpel kaputt gegangen ist. Jetzt hat er überlegt, ob er seine Garage untervermietn kann (also an ein anderes Auto) oder ob er sie kündigen soll. Was meint irh? Habt ihr eine Idee, was sich mehr lohnen könnte?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern unbe
21.09.2017, 15:32 Uhr

zu: Was tun mit Garage, die man nicht mehr braucht?

Gute Frage, ich weiß leider nicht, was sich mehr lohnt. Wenn er jemanden in seiner Nachbarschaft kennt, der dringend eine Garage braucht, kann er das doch ruhig machen. Will er sich denn zeitnah ein neues Auto kaufen? Dann lohnt sich vllt eine Kündigung nicht. Aber wenn er sie doch kündigen will, kann er auf https://www.kuendigungsfristen.net/mietrecht/kuendigung-garage-vorlage/ eine gute Vorlage dafür finden :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reichstein
27.10.2017, 13:38 Uhr

zu: Was tun mit Garage, die man nicht mehr braucht?

Sollte dann wohl auch mit dem Vermieter abgesprochen werden oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schankmark74
02.02.2018, 16:38 Uhr

zu: Was tun mit Garage, die man nicht mehr braucht?

Das muss definitiv mit dem Vermieter abgesprochen werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Minimi
08.02.2018, 12:33 Uhr

zu: Was tun mit Garage, die man nicht mehr braucht?

Kannst dir auch ein mega Fitnessraum einbauen :) wäre doch auch nice

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich irrtümlich links eingeordnet, wollen aber nach rechts abbiegen. Was tun Sie?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.02-102-B

Vorsichtig nach rechts abbiegen

Geradeaus fahren oder links abbiegen