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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stregha
16.07.2015, 09:32 Uhr

Parkverbot

Hallo Zusammen,

habe eben mal durchgelesen im Thema zum Park/Halteverbot.
Leider konnte meine Frage damit nicht beantwortet werden.

Wie sieht es den aus mit dem Parken ""HINTER"" und ich meine wirklich hinter dem Schild. D.h., wenn das Schild direkt am Fahrbahnrand aufgestellt ist und ich nicht den Fahrradweg oder den Fußweg dahinter blockiere sondern auf einem Grünstreifen dahinter parke. Und wie schnell darf eigentlich abgeschleppt werden?

Danke euch schon mal :-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
16.07.2015, 11:43 Uhr

zu: Parkverbot

Auf einem Grünstreifen oder einer Baumscheibe ist auch ohne Beschilderung das Abstellen von motorbetriebenen Fahrzeugen verboten!
Abgeschleppt werden kann, je nach Gegebenheit bzw. Behinderung oder Gefährung sofort und unverzüglich.

Such Dir einen vernünftigen Parkplatz und gut ist es!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern reti.theo
17.07.2015, 08:26 Uhr

zu: Parkverbot

»habe eben mal durchgelesen im Thema zum Park/Halteverbot.«

Lies dir bitte auch noch § 12 und die VZ 283 und 286 durch. Das Halten ist auf der Fahrbahn verboten, mit Zusatzzeichen auch auf dem Seitenstreifen! Eine Grünfläche ist aber KEIN Seitenstreifen, auf den man sich (wenn es nicht durch VZ verboten ist) einfach hinstellen darf!

Es gibt wenig Parkplätze, ja. Aber das liegt daran, weil es einfach ZUVIELE Autos gibt.

Parke da, wo es gekennzeichnet und erlaubt ist. Halte dich an die Vorschriften und Verordnungen.

Die Ellenbogengesellschaft, ohne Rücksicht auf Andere zu nehmen, greift immer mehr um sich - auch im Straßenverkehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stregha
17.07.2015, 09:27 Uhr

zu: Parkverbot

Oh mein Gott,............
ich habe eine Frage gestellt, weil es mich interessiert hat und ich darüber nichts weiter in Erfahrung bringen konnte.
Außer dass die Polizei nur abschleppen darf wenn man eine Gefahr darstellt oder jemanden behindert.

Ich bin bestimmt kein Verkehrsraudi, habe seit über 15 Jahren meinen Führerschein und noch keine Punkte. Auch keine Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Außerdem habe ich 5 Jahre lang in einer Fahrschule gearbeitet.
Es gab zu dieser Frage nur leider keine Vergleichsfälle oder Texte.

Also.....nächstes mal bei den Antworten vielleicht etwas weniger Aggressiv.

Danke dass diese ausgedachten Antworten wenig hilfreich waren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf eine Zollstelle

Auf eine Ampel

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032 / 3 Fehlerpunkte

Bei welcher Person müssen Sie mit einer schweren Sehbehinderung rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-032

Dem Mann.

Dem Kind.

Der Frau.