Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Isa-Steiner96
20.02.2015, 22:44 Uhr

Fristverlängerung des Aufbauseminars.

Hallo,

Ich habe heute den Brief bekommen, dass ich bis zum 18. April den Aufbauseminar abgeschlossen haben muss.
Nun hab ich aber das Problem, dass ich vom 18.-15. März Abitur schreibe und es einfach nicht packe, noch 9 Stunden herzugeben :(
Und nach dem Abitur fahre ich eine Woche lang in den Urlaub, was schon lange geplant ist. Das heißt, ich hätte nur noch eine Woche übrig. Außerdem hab ich bald schon wieder die mündlichen Prüfungen Anfang Mai :/
Denkt ihr die beim Amt erlassen mir eine Fristverlängerung wenn ich denen das erkläre? Oder ist die Chance gleich Null?

Liebe Grüße
Isabel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Framivo
24.02.2015, 14:57 Uhr

zu: Fristverlängerung des Aufbauseminars.

Glaube die Chance ist gering, dass du mit der Erklärung durchkommst. Hast ja jetzt auch noch 2 Monate Zeit, da sollten sich 9 h eigentlich unterbringen lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Krabbes-Fahrschule
13.03.2015, 21:51 Uhr

zu: Fristverlängerung des Aufbauseminars.

Wenn auch etwas spät als Antwort, hoffentlich dennoch hilfreich. Eine Fristverlängerung zu beantragen ist in der Regel kein Problem, du solltest dich allerdings bereits vorher in einer Fahrschule zum Seminar angemeldet haben. Dann fährst du mit dem abgeschlossenen Vertrag und der erhaltenen Quittung zum zuständigen Strassenverkehrsamt, zeigst beides dort vor und beantragst gleich die Fristverlängerung.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Die Regel "rechts vor links"

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-001

Bremsbereit sein

Nur den von rechts kommenden Verkehr beobachten

Geschwindigkeit vermindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen