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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern yuli
14.02.2011, 14:51 Uhr

Abschleppen

hallo, mein auto wurde am freitag abgeschleppt da ich im halte verbot stand und da wäre feuerwehr nicht durch gekommen. ich habe 250euro für den abschleppdienst bezahlt und jetzt habe ich erfahren, dass es noch weitere folgen hat und zwar strafzettel und 1 punkt in flenßburg. Ich bin noch in der Probezeit und soweit ich weis muss man in der Probezeit bei einem Punkt einen Aufbuseminar machen. Kann mir da jemdand vllt auskunft geben. Danke :D

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14.02.2011, 15:09 Uhr

zu: Abschleppen

Das sieht laut der Quelle (die ich als sehr glaubwürdig erachte!):
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv
_14.php

nach einem B-Verstoß aus.
Somit NOCH nichts mit Aufbauseminar und verl. Probezeit, solange du nicht schon einen entspr. Eintrag hast - und keinen folgen lässt. ;o)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie beim Fahren gefahrlos feststellen, ob die Fahrbahn vereist ist?

Kräftig Gas geben

Lenkung ruckartig hin- und her bewegen

Bei ganz langsamer Fahrt bremsen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen halten

Sie dürfen parken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen