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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Meorah
04.02.2010, 14:19 Uhr

Weitere Klassen in Ausland erwerben?

Hallo,
2004 habe ich meinen Führerschein in Deutschland gemacht, damals nur Klasse B. Hatte aber schon überlegt noch nen Anhänger (oder ggf nun auch was über 3,5t zu machen) es aber aus kostengründen damals nicht gemacht. Punkte in Flensburg habe ich keine, es geht mir also nicht darum über einen Umweg an einen Führerschein zugelangen, sondern darum meinen bestehenden zu erweitern.

Nun studiere ich zur Zeit in Ungarn und überlege ob es evtl sinnvoll wäre, hier einen Anhängerführerschein und evtl. auch C-Klasse zu machen. Hat jemand Erfahrungen damit auch wie es mit der Anerkennung aussieht?
Meinen Hauptwohnsitz habe ich in Deutschland, lebe nun seit Ende August hier (mietvertrag ab 01.09.09) die 185 Tage sollten also an sich kein Problem geben.
In Deutschland kann man ja zumindest die theoretische Prüfung auch in anderen Sprachen ablegen, kennt sich jemand aus, wie das im Ausland aussieht? Mein ungarisch ist nämlich bisher leider nicht sooo dolle...
Und wie wäre das mit den Kosten? Lohnt sich das überhaupt?
Gruß Meorah

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04.02.2010, 16:27 Uhr

zu: Weitere Klassen in Ausland erwerben?

Hallo.

Wenn Du in Ungarn legal eine Fahrerlaubnis erwirbst, ist diese ohne weiteres gem. 28 Abs. 1 FeV in Deutschland gültig und muss nicht umgeschrieben werden.

Ob und wie in Ungarn die Fahrprüfungen auch fremdsprachlich abgelegt werden können, kann ich Dir leider nicht sagen, ebensowenig, wie viel in Ungarn eine Fahrerlaubnis kostet.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte

Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B

Nach rechts

Geradeaus

Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt