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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lydia123
30.11.2008, 17:05 Uhr

ein auto anfahren,ohne anschrift hinterzulassen wegfahren

hi,
würde gerne wissen was es passiert wenn man in der probezeit beim rückwertsparken den hinteren wagen reinfährt, der bereits schon parkt, ein kleines Schaden an dem geparkten Auto verursacht und ohne was weiters einfach wegfährt ? kurze zeit später stehen die polizisten vor der tür? was erwartet den jenegen ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
30.11.2008, 18:59 Uhr

zu: ein auto anfahren,ohne anschrift hinterzulassen wegfahren

Habe ich woanders gefunden, wurde von den drot Anwesenden dann auch so bestätigt.

"Die Angeklagte wird wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Der Führerschein wird eingezogen, die Fahrerlaubnis wird entzogen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen, der Angeklagten nicht vor Ablauf von neun Monaten eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen."

So ungefähr könnte das aussehen. Wie genau, das weiß allein der Wind...Punkte gibt es sieben, meine ich. Die Probezeit ruht während der Entziehung der Fahrerlaubnis, ob nach Ablauf der Frist die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Und verlängern müsste sich die Probezeit eigentlich auch noch um ein Jahr - das ist aber wirklich nur geraten.


Fahrerflucht ist das Dümmste, was man bei so etwas machen kann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
01.12.2008, 17:38 Uhr

zu: ein auto anfahren,ohne anschrift hinterzulassen wegfahren

Die Probezeit ist hier das geringste Problem.

Beim Unerlaubten Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB handelt es sich um eine Straftat , also eine ganz andere Schublade als eine bloße Verkehrsordnungswidrigkeit.

Die Strafe ist daher von vielen speziellen Faktoren abhängig, pauschale Vorhersagen sind kaum möglich.
Letztendlich entscheidet der Richter.

Bei geringem Schaden ist wohl -im Falle einer Verurteilung- mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Diese würde ich, sofern der Täter nicht vorbelastet ist, wie oben gesagt bei 30 - 50 Tagessätzen ansiedeln.
Ein TS entspricht einem Dreißigstel des Nettomonatseinkommens.

Ob es zu einem Fahrverbot (bis zu 3 Monate) oder gar zum Entzug der Fahrerlaubnis (ca. 6 - 10 Monate) kommt, ist schwer vorauszusagen.

Im ersteren Fall werden 7 Punkte im VZR eingetragen.

Im Falle einer Verurteilung wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert, wobei die Probezeit während der Zeit des FE- Entzuges ruht.
Desweiteren wird ein Aufbauseminar angeordnet.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lydia123
01.12.2008, 19:17 Uhr

zu: ein auto anfahren,ohne anschrift hinterzulassen wegfahren

Danke an euch alle für die Aufklärungen =)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-007 / 3 Fehlerpunkte

An der Einfahrt in ein Industriegebiet steht das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang". Was haben Sie zu beachten?

An Bahnübergänge nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren

Schienenfahrzeuge haben an allen Bahnübergängen Vorrang

Kraftfahrzeuge haben an Bahnübergängen ohne Andreaskreuz Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich hier ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B

Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger

Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren

Dass der entferntere Radfahrer nach links pendelt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge

Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt

Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet