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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
22.02.2008, 10:31 Uhr

Auffahrunfälle - Probezeit?

Hallo

hab da mal ne Frage...wenn ich in der Probezeit einen Auffahrunfall verursache, was blüht mir dann an Strafe?
Wenn mir zu geringer Abstand vorgeworfen wird...ok, dazu habe ich im Bußgeldkatalog was gefunden...aber wie ist es, wenn ich auf einer unübersichtlichen Straße hinter einer Kurve auf ein stehendes Fahrzeug auffahre?
Angenommen jemand hält an, um sich mit einem Spaziergänger zu unterhalten...ich komme von hinten und sehe durch den Straßenverlauf das Fahrzeug zu spät und fahre hinten auf.
Liegt dann die volle Schuld bei mir?
Ich denke ja.
Was bekommt man dann für eine Strafe? Zu geringer Abstand kann man da ja schlecht zu Grunde legen...evtl nicht angepasste Geschwindigkeit?

danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Efreet
22.02.2008, 12:42 Uhr

zu: Auffahrunfälle - Probezeit?

In der Regel bist du dazu verpflichtet deine Geschwindigkeit so anzupassen, dass du auch nach einer unübersichtlichen Kurve wenn notwendig anhalten kannst.

Wenn jetzt da ein Auto steht nur aus dem Grund, dass der Fahrer sich mit jemandem unterhalten will, dann behindert er den Verkehr und ist je nachdem Schuld.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
23.02.2008, 19:51 Uhr

zu: Auffahrunfälle - Probezeit?

Ein einfacher Auffahrunfall kostet nur ein Verwarngeld ohne weitere Auswirkungen auf die Probezeit.

Sollte der Unfall durch unangepasste Geschwindigkeit verursacht worden sein, droht tatsächlich das entsprechende Bußgeld. Das wäre im Fall oben der Fall: Wie Efreet schon sagt, darf an nur so schnell fahren, dass man innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten knn (sichfahrgebot).
Unabhängig davon, ob das Fahrzeug hinterder Kurve widerrechtlich dort steht, würde vermutlich der Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit gemacht werden, wenn man darauf auffahren würde.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

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Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-007 / 3 Fehlerpunkte

Was soll man beim Tanken beachten?

Nicht nachtanken, wenn der Tank voll ist und die Zapfpistole abgeschaltet hat

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Keine Kraftstoffdämpfe einatmen