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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TooSmart
23.06.2006, 19:58 Uhr

Bitte beantworten!!

Hallo! Passt vielleicht nicht hier her, aber nachdem ich jetzt schon den ganzen tag im netz und in anderen foren gesucht habe, stell ich dann mal hier meine frage: wenn ich das auto einer anderen person ummelden will auf meinen namen und die schilder übernehmen will,da die person im selben kreis wohnt, muss ich dann die alten schilder,die ja eigentlich nicht "alt" sind, da ich sie ja nicht entwerten lassen will, mitbringen zur zulassungstelle? bei den zulassungsstellen-pages steht immer man muss die alten mitbringen, aber der fall einer schildübernahme ist nicht aufgelistet.
Schonmal Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
23.06.2006, 21:39 Uhr

zu: Bitte beantworten!!

Also bei meiner Zulassungsstelle (München-Land) steht auf der Homepage dass man die Schilder nicht braucht, wenn man im gleichen Kreis wohnt und das Kennzeichen behalten will.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen eine Vorfahrtstraße überqueren. Die Sicht nach beiden Seiten ist durch parkende Fahrzeuge stark eingeschränkt. Wie verhalten Sie sich?

Die Kreuzung möglichst schnell überqueren

Vorsichtig in die Kreuzung hineintasten

Den kreuzenden Verkehr durch Hupzeichen warnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach einem Jahr

Nach zwei Jahren

Nach fünf Jahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen