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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Uri
24.06.2006, 12:16 Uhr

Vorfahrt "an" der Autobahn?

Habe eine Frage zur StVO:
Vohrfahrt "neben" der Autobahn (Rasthöfe, große Parkplätze, Tankstellen)? In der DDR-StVO hatte eine autobahn-nahe Parallelspur (zur Autobahn) immer Vorfahrt vor der autobahn-ferneren.
Jetzt gilt auch hier rechts vor links!??

Uri

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.06.2006, 15:39 Uhr

zu: Vorfahrt "an" der Autobahn?

äh... ich verstehe die Antwort nicht ganz:
» Im Bereich von Autobahnbahnparkplätzen oder Rasthöfen gilt die Regel rechts vor links ... Da diese Bereiche jedoch zur "Nebenfahrbahn" einer Autobahn gehört, gilt hier nicht rechts vor links. «

Also... ich schließe mich dem letzteren Satz an. Auf Autoibahnen und Kraftfahrstraßen (und deren Nebenfahrbahnen) hat der Verkehr auf der durchgehenden Spur (die im Ausnahmefall auch mal die von rechts sein kann), Vorfahrt. Wofür entscheidest Du Dich? :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B

Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers

Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr

Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist