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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern TheDude
09.01.2006, 18:38 Uhr

Gipsarm und Autofahren

Hallo,
Ich wollte mal fragen wie die Situation im Falle eines Unfalls und im Falle einer regulären Verkehrskontrolle ist, wenn ich mit einem gebrochenen Arm mit dem Auto fahren würde.

Genauer: Der linke Arm ist bis über den Ellenbogen eingegipst, kann schmerzfrei bewegt werden und die Finger sind frei und können greifen.

Soll man sich mal bei der Versicherung erkundigen, beim ADAC, beim Anwalt oder bei der Polizei?

Mir ist das Autofahren sehr wichtig.
Vielen Dank schon mal!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
10.01.2006, 15:40 Uhr

zu: Gipsarm und Autofahren

Ohne jetzt die Pferde Scheu machen zu wollen: Schadensersatz-Ansprüche wären möglicherweise nicht das einzige, was nach einem Unfall blüht. Denn nach § 315c StGB macht sich auch derjenige wegen Straßenverkehrsgefährdung strafbar, der infolge körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, ein Fzg. zu führen, das trotzdem tut und dabei Leib und Leben eines anderen oder fremde sachen gefährdet ( http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html ).

..Und da reden wir dann nicht mehr von einer Owi nach der StVO oder einem Verwarngeld, sondern von ner Straftat.. so etwa 30 Tagessätze (= Ein Monatsgehalt), Ersatzweise 30 Tage Haft würd ich für nen Ersttäter veranschlagen ;-) .

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rizzo
10.01.2006, 15:44 Uhr

zu: Gipsarm und Autofahren

Ach so, und natürlich Entzug der FE + Sperre, versteht sich .

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
10.01.2006, 21:06 Uhr

zu: Gipsarm und Autofahren

Ich hatte mal einen Deutschlehrer, der ist mit Gipsfuß in die Schule gefahren! Wie kommt man auf solche Ideen???

Das geht über meinen Horizont. Echt.

Aimee

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt "Grün". Sie wollen rechts abbiegen. Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Zügig abbiegen, da die Fußgänger auf den Fahrzeugverkehr Rücksicht nehmen müssen

Nur warten, wenn mehrere Fußgänger gleichzeitig die Straße überqueren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-011 / 3 Fehlerpunkte

Vor Ihnen will ein großer Mähdrescher nach rechts abbiegen. Was ist richtig?

Der Mähdrescher

- wird beim Abbiegen weit nach links ausschwenken

- wird vor dem Abbiegen sehr langsam werden

- kann wegen der Hinterradlenkung nicht ausschwenken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken