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Das FAHRTIPPS-Forum
 Steinzeitheld
06.10.2005, 00:54 Uhr
Einschreiben heute ins Haus geflattert...
Hallo miteinander...,
heute ist ein Einschreiben bei mir ins Haus reingeflattert, hatte ich schon erwartet... Ich bin vor kurzem Ausserorts wo 80km/h erlaubt war mit 135km/h (Motorrad) gelazert worden!!!, promt 500m weiter von den Grünen auch angehalten worden. Hatte weder Perso noch FS dabei. Ich habe schon 10 Punkte gesammelt, würde mir diese 4 gerne ersparen, darum habe ich aus Panik meinen FS in Frankreich umschreiben lassen in der Hoffnung dass keine Punkte registriert werden. (PS: Ich bin Franzose, habe sowohl eine Deutsche wie auch eine Franz Staatsbürgerschaft)
Jetzt zu meinen Fragen:
- Was soll ich jetzt tun?
- Nützt der Franz. FS mir in dieser Sache was?
- Lohnt es sich per Rechtsanwalt Einspruch wegen falscher Lazermessung Einspruch einzulegen?
What NOW???
mfg, Steinzeitheld

 Driver
06.10.2005, 10:08 Uhr
zu: Einschreiben heute ins Haus geflattert...
»- Was soll ich jetzt tun?«
Das Bußgeld bezahlen.
»- Nützt der Franz. FS mir in dieser Sache was?«
Nein, die Punkte werden auf jedem Fall deinem Punktekonto in Flensburg gutgeschrieben, ganz gleich welches Land deinen FS ausgestellt hat.
»- Lohnt es sich per Rechtsanwalt Einspruch wegen falscher Lazermessung Einspruch einzulegen?«
Wenn du keine Hinweise auf eine Falschmessung hast, bringt dies nichts.
 Duff
06.10.2005, 13:18 Uhr
zu: Einschreiben heute ins Haus geflattert...
Manche Leute werden halt nie schlau ;)
 mpu 
15.10.2005, 16:28 Uhr
zu: Einschreiben heute ins Haus geflattert...
14 Punkte bedeutet:
1. Die Behörde wird Dich zu einer Psychologischen Schulung auffordern.
An dieser Schulung ist zwingernd teilzunehmen.
Damit werden 2 Punkte im Register gelöscht.
Kommst Du der Aufforderung der Behörde nicht nach, wird die Fahrerlaubnis eingezogen.
Sicher wird die Behörde mit Nachdruck fragen, warum du die Pappe umgeschrieben hast.
 DaRealAd
15.10.2005, 16:36 Uhr
zu: Einschreiben heute ins Haus geflattert...
Wenn du den französischen Führerschein hast, kann dir dieser nicht in Deutschland entzogen werden. Du wirst aber in diesem Fall statt einem Entzug ein Fahrverbot für Deutschland erhalten.
 Ostsee
28.10.2005, 19:27 Uhr
zu: Einschreiben heute ins Haus geflattert...
Lasermessungen, die ohne Stativ erfolgten, sollten grundsätzlich angegeriffen werden. Anwalt für Verkehrsreht einschalten und Sachverständigen für Geschwindigkeitsmessungen hinzuziehen. Hillft in vielen derartigen Fällen. Siehe auch Veröffentlichung vom ADAC zu den Messungen. Ausländische Fahrerlaubnis hilft für BRD nicht weiter.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie biegen von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße ein. Was müssen Sie dabei berücksichtigen?
Hindernisse sind schlechter zu erkennen als vorher
Die Augen gewöhnen sich nur langsam an die Dunkelheit
Schon beim Abbiegen haben sich Ihre Augen vollständig an die Dunkelheit gewöhnt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?
Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen
Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen
Auf nachfolgenden Verkehr achten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte
Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?
Er kann
- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen
- zur Fahruntüchtigkeit führen
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