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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
16.10.2005, 12:50 Uhr

zu: Erneut Erste-Hilfe für Klasse A?

»Für B sind nur "Sofortmassnahmen am Unfallort" vorgeschrieben und die gelten 2 Jahre.«

... das wird immer wieder gerne aus der Luft gegriffen. In der Tat gibt es keine amtliche Gültigkeitsbegrenzung für diese Kurse. Amtlich.

Praktisch ist eine Auffrischung nach gewisser Zeit schon sinnvoll.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern maus
20.10.2005, 22:30 Uhr

zu: Erneut Erste-Hilfe für Klasse A?

Ich habe nach fast 20 jahren Autoführerschein den Motorradführerschein gemacht.Ich musste kein Erste Hilfe Kurs mehr machen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dani N.
29.10.2005, 04:12 Uhr

zu: Erneut Erste-Hilfe für Klasse A?

Ich habe meinen Autoführerschein 1974 gemacht, dieses Jahr im August A unbeschränkt. Ich hätte keinen Erste-Hilfe-Kurs gebraucht, habe aber die Gelegenheit wahrgenommen und trotzdem daran teilgenommen.

Es war bitter notwendig! In der Zwischenzeit hat sich so vieles geändert und ich hatte das meiste von damals wieder vergessen. Im übrigen nützt ein Erste-Hilfe-Kurs mir ja nicht nur als Kraftfahrer. Viele Unfälle passieren zuhause oder am Arbeitsplatz. Eigentlich sollte jeder vernünftige Mensch alle paar Jahre an so einem Kurs teilnehmen. Der Kurs heißt ja "lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort".

Bei den wenigsten Unfällen ist gleich ein Arzt oder Sanitäter zugegen. Richtige erste Hilfe kann Leben retten. Jeder von uns kann auch Unfallopfer sein.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-009 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeifahrzeug überholt Sie und schert vor Ihnen ein. Auf dem Dach erscheint in roter Leuchtschrift "BITTE FOLGEN". Für wen gilt dies?

Nur für Sie

Für alle Fahrzeuge, die in gleicher Richtung fahren

Nur für vor dem Polizeifahrzeug fahrenden Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie achten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-008-B

Das Mädchen vor Ihnen

- könnte links abbiegen, ohne ein Richtungszeichen zu geben

- könnte links abbiegen, um dem anderen zu folgen

- wird mit Sicherheit geradeaus weiterfahren, weil es kein Richtungszeichen gibt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111 / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier beim Parken zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-111

Die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit darf nicht überschritten werden

Parkschein und Parkscheibe sind gleichgestellt

Der Parkschein muss für Kontrollen gut lesbar ausgelegt sein