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Das FAHRTIPPS-Forum
 Katha
29.05.2005, 23:00 Uhr
Nachschulung verschieben???
Hallo,
ich hab jetz seit 9 Monaten den auto-fs un hab letzte woche ne rote ampel überfahrn (aus versehn, da brutal kurze gelb-phase).
Hab zwar noch die Hoffnung dass es keine Konsequenzen hat, da kein blitzer da war un auch keine poliziei hinter mir war, aber man weiß ja nie. Deshalb will ich mich lieber schon mal informiern!
Mir is klar, dass ich im fall der Fälle ne Nachschulung zu erwarten hab + 50 € Bußgeld, auch Punkte??
Mein Hauptproblem is aber, dass ich im Sommer für 5 Wochen in die USA geh un mich in der Zeit nich um die nachschulung und das fahrschulensuchen kümmern könnte. Wie lang nach dem Vorfall hat man die Aufforderung zur nachschulung zu erwarten und wie lang hat man dann zeit sie zu machen??? Kann man die Nachschulung irgendwie nach hinten verschieben oder würde es etwas nützen nen brief an die führerscheinstelle oder sonstwen zu schreiben und das problem zu schildern??
Meine sorge ist halt, dass ich durch meine zeit in den USA es evtl nicht schaffe, die nachschulung innerhalb der gesetzten Frist zu machen und dann den fs ganz verliere...
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

 Kati85
29.05.2005, 23:21 Uhr
zu: Nachschulung verschieben???
Die Behörde wird dir eine Frist setzen, in der du das Aufbauseminar zu absolvieren hast.
Aber hey, wenn du weder n Ampelblitzer noch n Polizeiwagen gesehen hast, dann ist die Chance relativ gering, dass du zur Nachschulung musst. Und die andern Verkehrsteilnehmer haben (normalerweiswe ;) ) besseres zutun als zur Polizei zu rennen und jedes "Vergehen" anzuzeigen.
 Katha
29.05.2005, 23:33 Uhr
zu: Nachschulung verschieben???
Und wie lang dauert es normalerweise bis man den Bußgeldbescheid hat?? 1 Monat, 2 monate?
 DaRealAd
29.05.2005, 23:36 Uhr
zu: Nachschulung verschieben???
Der Bußgeldbescheid kommt nach spätestens 3 Monaten. Die Zeit zwischen dem Bescheid und der Aufforderung zur Nachschulung kann schwanken, das dauert oft lange.
Aber sehr wahrscheinlich wird wirklich nichts kommen, also mach dir mal nicht zuviele Sorgen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte
Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?
Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird
Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

An der Sichtlinie anhalten
Die Kreuzung ohne anzuhalten überqueren
An der Haltlinie anhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte
Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte
Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist
Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist
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