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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dennaoui
24.07.2009, 17:07 Uhr

Marokkanischer Führerschein...

Hallo.
Mein Mann ist seit den 20.Februar 2009 in Deutschland.Er hat einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland.Er besitzt seit 2003 einen marokkanischen Fürhrerschein und möchte den in Deutschland in einen EU Führerschein umschreiben.
Wir wissen das er diese theoretische und praktische Prüfung machen muß.Sowie den Sehtest und den 1. Hilfekurs.
Doch wie lange hat er Zeit um dies alles zu machen?Innerhalb 6 Monate,oder sogar 3 Jahre?
Nicht das er nach einer gewissen Zeit doch die komplette Fahrschule machen muß.
Vielen Dank im Vorraus.
Dennaoui

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
24.07.2009, 18:28 Uhr

zu: Marokkanischer Führerschein...

Dein Mann darf mit seinem marokkanischen Führerschein 6 Monate lang in Deutschland fahren - also nicht mehr besonders lange.

Um den Führerschein ohne Pflichtausbildung umschreiben zu lassen, hat er unbegrenzt Zeit, d.h. er unterliegt auch nach Jahren nicht der Ausbildungspflicht. Aber er darf dann eben nach Ablauf der 6 Monate nicht mehr mit seinem MA-Führerschein hier fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dennaoui
24.07.2009, 19:33 Uhr

Marokkanischer Führerschein

Seit wie lange besteht dieses Gesetz,dass man unbegrenzt Zeit hat den Führerschein umzuschreiben?
Wie lange dauert diese Umschreibung ungefähr?
Mit den Test´s ,Kurs und Prüfungen?
Und wieviel kostet das im allgemeinen?
Und was benötigt man alles dazu?
Zb Biometrisches Foto.
Wo geht man hin und meldet sich an für den Erste-Hilfe Kurs?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.07.2009, 20:50 Uhr

zu: Marokkanischer Führerschein...

ihr müsst euch bei einer fahrschule anmelden. die können euch genau sagen wie das in eurer region genau abläuft.

mfg

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-110-B

Vorsichtig an dem stehenden Pkw vorbeifahren, weil plötzlich Gegenverkehr auftauchen könnte

Den Radfahrer erst hinter dem stehenden Pkw überholen

Den Radfahrer in Höhe des stehenden Pkw zügig überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h