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Auslandsführerschein
 Frager
07.08.2007, 10:42 Uhr
Fahrerlaubniss contra Führerschein
Guten Tag,
ich besitze einen rechtmässig erworbene Fahrerlaubniss dokumentiert mit EU Karte Klasse B aus Polen.Darin vermerkt in Spalte 10: sinng.übersetzt:"Fahrerlaubniss erteilt am 10.03.2007".Die eigentliche jetzt vorliegende EU Karte ist am 05.06.2007 ausgestellt.(Die Datum sind beispielhaft).
Wäre ich nun in der Zeit von der Erteilung der Fahrerlaubniss bis zur Ausgabe der EU Karte ohne Führersxchein gefahren(ordnungswidrig) oder ohne Fahrerlaubniss(Straftat)??
Meine Meinung: Da die gültige Fahrerkaubniss erteilt war sich eben nur die endgültige EU Karte noch imdruck befand war duies kein Fahren ohne Fahrerlaubniss ich will jedoch mal von euch wissen wie das in DE geregelt ist...
gruss klaus

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-003 / 3 Fehlerpunkte
Bei stockendem Verkehr müssen bestimmte Bereiche freigehalten werden. Welche sind dies?
Kreuzungen
Grundstückseinfahrten
Bahnübergänge
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-025-B / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen hier nur mit Schrittgeschwindigkeit und unter Ausschluss jeglicher Gefährdung der Fahrgäste vorbeifahren?

Alle Fahrzeuge, die
- in gleicher Richtung fahren
- entgegenkommen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-103 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie müssen links blinken
Sie dürfen nur nach links weiterfahren
Sie dürfen nicht nach links abbiegen
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