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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Roxy2506
17.08.2016, 09:49 Uhr

Ablauf der Frist und Theorieprüfung

Guten Morgen

Ich habe mich im August 2015 in der Fahrschule angemeldet. Habe es aus verschiedenen Gründen nicht geschafft in innerhalb eines Jahres fertig zu machen.
Am 15.09 läuft beim Straßenverkehrsamt meine Frist ab, habe jetzt am 28.08 meine theoretische Prüfung. Jetzt sagte die Fahrlehrerin gestern das ich bis zum 15.09 mit dem kompletten Fs fertig sein muss, egal ob ich die Theorie bestanden habe. Ich müsse mich komplett neu anmelden, alle Unterlagen nochmals einreichen und die Theorie Prüfung nochmal machen.
Im Internet steht aber ich habe nach bestandener Prüfung 1 Jahr Zeit für die praktische, weiß da jemand genaueres? Ich komme mir etwas veräppelt vor
Lg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Mäuschen
21.08.2016, 21:55 Uhr

zu: Ablauf der Frist und Theorieprüfung

Ich glaube das das einfach 2 was verschiedenes ist. Du musst die Praxis prüfung innerhalb von 1 Jahr nach der Theorieprüfung machen damit du dann nicht alles wieder vergessen hast. Die Anmeldung beim Amt ist aber auf die genemigung bezogen.
Ich hoffe das hilft dir und Viel Glück

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pusak
17.12.2016, 01:56 Uhr

zu: Ablauf der Frist und Theorieprüfung

Ich habe mein Führerschein vor längerer Zeit gemacht und damals war es ganz anders als heute, vieles hat sich verändert. Offene Fragen kannst du direkt hier http://www.fahrschule-rettig.de/ stellen, dort wirst du mit Sicherheit hilfreiche Antworten auf deine Fragen bekommen. Frag mal in deiner Fahrschule ob diese eine Intensivausbildung anbietet. Es gibt Fahrschulen die eine 14-tägige Führerscheinausbildung anbieten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. In welcher Reihenfolge bereiten Sie das Abbiegen vor?

Blinken, einordnen, nachfolgenden Verkehr beobachten

Einordnen, blinken, nachfolgenden Verkehr beobachten

Nachfolgenden Verkehr beobachten, blinken, einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-114-B

Der rote Pkw

Beide Pkw

Der gelbe Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h