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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Herbert123
27.09.2008, 10:21 Uhr

Prüfbescheinigung B mit 17 Jahren

Hallo,
mein Jünster hat seinen Führerschein mit gemacht. Auf der Prüfbescheinigung steht folgender Satz: ...ist berechtigt, die Kraftfahrzeuge der Klassen L, B, M, T/S zu führen.
Was bedeutet nun Klasse T/S? Darf mein Sohn auch Klasse T fahren?
Hat sich die Behöre verschrieben?

Mfg
herbert

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
27.09.2008, 11:01 Uhr

zu: Prüfbescheinigung B mit 17 Jahren

Hallo Herbert,
das gab es hier im Forum schon mal:

http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=17960&a
mp;forum=2


Wenn du dann noch Fragen hast, meld dich nochmal.

Gruß
bs01

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mängel an einem Fahrzeug können zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führen?

Unzureichende Bremswirkung

Abgefahrene Reifen

Defekte Schlussleuchten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-104

Es kommt

- eine starke Steigung

- eine Kreuzung mit abknickender Vorfahrt

- eine scharfe Rechtskurve