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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Elti
21.07.2008, 11:03 Uhr

Zeitlimit zwischen den Prüfungen

Hallo, liebe Forenteilnehmer.
Wie ich gelesen habe muß die praktische Prüfung spätestens 1 Jahr nach der theoretischen Prüfung gemacht werden.
Gibt es da Ausnahmen???
Mein Mann hat im Juli 2007 die Theoretische gemacht und ist dann im Aug/Sep 2x durch die Praktische gefallen. Nun hatte er so eine Arbeit, dass er keine Stunden nehmen/Prüfung machen konnte.
Was, wenn er ab im Juli Stunden nimmt und im August die Praktische macht? Ist das noch möglich?? (Schneller geht auf keinen Fall!Er hat nur manchmal , max. 1x/Woche - und sonntags-frei!!)
Danke für eure Antworten
Elti

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
21.07.2008, 14:04 Uhr

zu: Zeitlimit zwischen den Prüfungen

Frag besser nicht uns, sondern seine Fahschule.
Und das möglichst bald.
Wir kennen deren Terminkalender nämlich nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
21.07.2008, 19:10 Uhr

zu: Zeitlimit zwischen den Prüfungen

So weit ich das beurteilen kann, ist das leider nicht möglich... aber besser ist es immer nochmal bei der Fahrschule vorzusprechen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-102

Sie haben Vorrang vor dem Gegenverkehr

Sie dürfen nicht abbiegen

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

Nur für Sie

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge