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09.07.2008, 18:09 Uhr

zu: abgefahrene reifen, 75€ und noch bis am 14.07.08 in der Prob

Hallo.
Das Zulassen der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit abgefahrenen Reifen kostet in der Tat 75 Euro.

Mich wundert, daß Du auch 75 Euro zahlen sollst, m.E. beträgt das Bußgeld für den Fahrer selbst "nur" 50 Euro.

Maßgeblich für die weiteren Folgen des VErstoßes (Probezeit) ist übrigens der Tattag, nicht der ZEitpunkt der Rechtskraft.
Wenn Du also innerhalb der Probezeit entsprechende Zuwiderhandlungen begehst, wird auch nach Ablauf der Probezeit ein Aufbauseminar angeordnet.

Die Tat bringt 3 Punkte im VZR.
Es handelt sich jedoch um einen B-VErstoß, der keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Probezeit hat.

mfG
Durban :)

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09.07.2008, 20:01 Uhr

Keine zwei Wochen Zeit

Hallo,

du hast natürlich keine zwei Wochen Zeit um den abgefahrenen Reifen zu ersetzen. Dies hat bei einem so sicherheitsrelevanten Teil unverzüglich zu geschehen. Da Reifenhändler in der Regel Reifen direkt wechseln können gibt es auch keine Ausrede.

Nach dem Wechsel des Reifens hast du dann noch bis zum Ablauf der zwei Wochen Zeit dies den Behörden gegenüber zu belegen.

Wenn du also noch einmal mit dem Reifen angehalten wirst darfst du wieder löhnen + Punkte kassieren. Wegen Vorsatzes kann dann die Strafe auch verdoppelt werden.

Gruss

MrMurphy

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B

In Höhe der Ampel

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

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Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

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