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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kealopian
02.05.2008, 11:41 Uhr

Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?

Hallo, liebe Wissenden!
Nun kurz und knapp meine (vll. etwas komplizierte) Frage.

Meine Freundin hat Anfang Juni letzten Jahres ihre Theorieprüfung in Rheinland-Pfalz bestanden, dann allerdings Ende August letzten Jahres nicht nur die Fahrschule, sondern auch das Bundesland gewechselt (jetzt in Niedersachsen). Ihre Unterlagen wechselten dabei u.A. von TÜV-Süd zu TÜV-Nord. Die beiden Chefs ihrer jetzigen Fahrschule sagten ihr beim Wechsel (also im August), dass sie nun noch einmal 12 Monate Zeit hätte, ihre praktische Prüfung abzulegen.

Meine Frage also nochmal knapp: Hat meine Freundin noch bis Anfang Juni, oder bis Ende August Zeit?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
02.05.2008, 12:27 Uhr

zu: Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?

nur bis Anfang Juni

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
02.05.2008, 20:27 Uhr

zu: Theorieprüfungsgültigkeit durch Fahrschulwechsel verlängert?

Kannst du hier nachlesen:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=
18


Gruß
bs01

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-106-B

Weiterfahren, weil die Fußgänger noch auf dem Gehweg sind

Weiterfahren, solange nicht mehr als zwei Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen

Anhalten, um den Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Welches Fahrzeug muss warten, wenn eine Baustelle die halbe Fahrbahn blockiert?

Das Fahrzeug, auf dessen Seite die Baustelle ist

Immer das kleinere Fahrzeug

Das Fahrzeug auf der freien Fahrbahnhälfte

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

- vorausschauend fahren

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen