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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.11.2007, 17:47 Uhr

zu: PP zu früh....

Dein Fahrlehrer kann dich nicht zur Prüfung zwingen. Sag ihm einfach, dass dir der Termin zu früh ist und du an diesem Tag nicht mitmachen wirst.

Einfach mal den Mund aufmachen und sagen, was Sache ist. Da ist ein kurzes Telefongespräch manchmal viel hilfreicher als eine ellenlange Diskussion in einem Forum.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
08.11.2007, 18:36 Uhr

zu: PP zu früh....

frag doch mal den fl, warum er denkt du bist prüfungsreif?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ray122
09.11.2007, 14:08 Uhr

zu: PP zu früh....

Der Fahrlehrer muss ja sowieso alle Pflichtstunden mit dir fahren. Und vll. redet er auch nur aus (merkwürdigen) Motivationsgründen so mit dir. Sag ihm klipp und klar - aber höflich - dass du noch nicht bereit für die Prüfung bist.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- den Bus überholen, solange er noch fährt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-103 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen

Auf der Fahrbahn, wenn rechts ein geeigneter Seitenstreifen vorhanden ist

An Taxenständen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen