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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

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13.09.2007, 21:39 Uhr

Eine frage wegen dreimonatiger sperre

Hallo ich habe ja noch meine sperre so fange aber ab anfang okotober wieder an zufahren. So jetzt zu meiner frage. was würdet ihr machen in dieser zeit noch mal zur Theorie gehen um noch mal was auf zu frischen nach der dreimonatiger sperre oder würdet ihr nicht mehr dahin gehen danke im vorraus weil ich bin mir nicht sicher was ich machen soll ich hoffe ihr könnt mir tipps geben

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13.09.2007, 21:56 Uhr

zu: Eine frage wegen dreimonatiger sperre

Du bist 3 mal durch die Theorie gefallen?

Wenn du die Bögen bestehst musste nicht in die Theorie,wobei es sicher net schaden kann.

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14.09.2007, 15:06 Uhr

zu: Eine frage wegen dreimonatiger sperre

nein ich bin drei mal durch die praktische geflogen und jetzt wollte ich wissen ob ihr meint ob sinnvoll oder besser wäre in der zeit von wo ich wieder fahre bis zur prüfung wieder zur theorie gehen soll weil ich ja bis dahin ja dann drei monate nicht gefahren bin

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14.09.2007, 15:43 Uhr

zu: Eine frage wegen dreimonatiger sperre

Schaden kanns sicher nicht aber in dieser Zeit darfst du ja trotzdem praktsiche Stunden nehmen.

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14.09.2007, 15:56 Uhr

zu: Eine frage wegen dreimonatiger sperre

ja ich nehme ab anfang okotober wieder fahrstunden und darf ab dem 25.10 wieder prüfung machen

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B

Dass der

- Bremsweg länger wird

- Busfahrer Sie vorbeifahren lässt

- Bus sofort anfährt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- bis zum Ortsende