Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.08.2007, 20:42 Uhr

zu: Klasse M mit 15???

das ostern und weihnachten zusammengelegt werden soll, stimmt genauso wenig.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
18.08.2007, 22:03 Uhr

zu: Klasse M mit 15???

@Klobold,

es stimmt, lass dich nicht irre machen, allerdings nur für einen sehr begrenzten Personenbereich ist der Klasse M (Moped, Mokick, nicht nur Roller) , wie du schreibst machbar.

Nämlich für alle diejenigen die im März 2008 16 werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mark92
18.09.2007, 14:31 Uhr

zu: Klasse M mit 15???

"es stimmt, lass dich nicht irre machen, allerdings nur für einen sehr begrenzten Personenbereich ist der Klasse M (Moped, Mokick, nicht nur Roller) , wie du schreibst machbar.

Nämlich für alle diejenigen die im März 2008 16 werden."


Eine Fahrschule im Internet schreibt aber ganz klar NEIN. Kannst mir mal ne Quelle dazu geben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
18.09.2007, 17:20 Uhr

zu: Klasse M mit 15???

Quelle? Bitteschön:

Quelle

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
18.09.2007, 21:51 Uhr

zu: Klasse M mit 15???

Och nööö,

es gilt doch noch immer, daß man ein viertel Jahr vorm entsprechenden Geburtstag den Lappen beantragen und auch fahrschultechnisch damit anfangen kann oder darf.

Somit wäre doch wohl der Führerschein Kl M für jeden der im März des Folgejahres 16 wird ab Dezember machbar, oder irre ich da?

Nach nix anderem war gefragt................

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

Nur für Sie