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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung
 HansWerner
27.02.2007, 17:24 Uhr
Rechtsfrage
Nehmen wir mal an Jemand begeht einen Verkehrsverstoß (z.B. bei Rot über die Ampel), es passiert jedoch nichts. Irgendjemand Anderes (z.B. Passant) sieht dass merkt sich das Nummernschild und erstattet Anzeige.
Wie realistisch ist es nun, dass der "Täter" tatsächlich bestraft wird? Wie würde so ein Verfahren denn ablaufen?
 HansWerner
27.02.2007, 17:25 Uhr
zu: Rechtsfrage
Warum werden meine Beiträge immer in dieses Forum gepostet, obwohl ich in ein anderes schreibe?
 carhol
27.02.2007, 18:32 Uhr
zu: Rechtsfrage
weil das hier so ist.
zu deiner frage.
es ist genauso als wenn dich die polizei dabei beobachtet.
wenn der fahrer identifiziert werden kann, ist der ablauf anzeige, anhörungsbogen, strafe zahlen.
kannst auch noch umwege über widerspruch und gerichtsverfahren einschlagen.
holger
 durbanZA
27.02.2007, 20:41 Uhr
zu: Rechtsfrage
Die Anziege läuft relativ ähnlich ab, als wenn Polizeibeamten anzeigen würden. Die Zeugenaussage des Anzeigenden ist dann Zeugenaussage. Ob das zum Erfolg führt, ist einzelfallabhängig. Eine einzelne Zeugenaussage an sich ist eher dürftig.
 xruffy
27.02.2007, 20:54 Uhr
zu: Rechtsfrage
Richtig denn wenn es Aussage gegen Aussage steht wird es so Ablaufen: In zweifel für den Angeklagten!
 to
27.02.2007, 21:04 Uhr
zu: Rechtsfrage
Wenn der Zeuge sich nicht selbst völlig unglaubwürdig macht, wird der Richter ein Bussgeld verhängen.
Denn der Zeuge muss vor Gericht wahrheitsgemäss aussagen, wogegen der Beschuldigte lügen darf.
 xruffy
27.02.2007, 21:20 Uhr
zu: Rechtsfrage
Wenn es nur ein Zeuge gesehen hat, steht es Aussage gegen Aussage und es wird wahrscheinlich nichts passieren.
 to
27.02.2007, 22:02 Uhr
zu: Rechtsfrage
Träum weiter. Du warst offensichtlich noch nicht in einem Gerichtssaal.
Wenn A sagt, er habe B nicht erschossen, aber C sagt, er habe gesehen, wie A den B erschossen hat. Wer wird dann wohl verureilt?
Richtig: A!
...und genauso ist es bei Verkehrsdelikten.
 xruffy
28.02.2007, 00:16 Uhr
zu: Rechtsfrage
Nur C ist in dem Bespiel nicht vorhanden.
 carhol
28.02.2007, 01:11 Uhr
zu: Rechtsfrage
dann machen wir jetzt das fröhliche platzhalter spiel.
a=du
b=die rote ampel
c=passant
>> Wenn A sagt, er habe B nicht erschossen, aber C sagt, er habe gesehen, wie A den B erschossen hat. Wer wird dann wohl verureilt?<<
wenn a=du sagst, du hast b=die rote ampel nicht überfahren, aber c=passant sagt,er habe gesehen, wie a die b überfahren hat.....
holger
 durbanZA
28.02.2007, 13:35 Uhr
zu: Rechtsfrage
Der Grundsatz "Aussage gegen Aussage" ist ein weit verbreiteter, aber nicht auslöschbarer Mythos. Soetwas gibt es nicht. Der Richter ist in der Würdigung der Zeugenaussagen frei.
In unserem Fall würde ein wichtiger Unterschied bestehen: Der Zeuge ist der Wahrheit verpflichtet, während der Beschuldigte lügen darf. Das neigt das Gewicht schonmal leicht zu Gunsten des Zeugen.
 Lambo-Benni
01.03.2007, 08:57 Uhr
zu: Rechtsfrage
Da habe ich auhc eine interessante Frage zu:
(in Anlehnung an Pegs Äußerung)
Angenommen, ich beobachte einen Rotlichtverstoß und will zur Anzeige bringen. Einen wirklich Nutzen, habe ICH davon eigentlich nur sehr sehr indirekt. Aber wie groß ist der Aufwand, den ich auf mich nehmen muss, bzw. wie groß kann der werden? Fall A - ich bin einziger Zeuge; Fall B - es gibt mehrere Zeugen, die auch zur Anzeige bereit sind?
Danke für Antworten und Recherchen!
Gruß
Benni
 carhol
01.03.2007, 09:12 Uhr
zu: Rechtsfrage
polizei gehen, anzeige erstatten; warten; gericht gehen und aussage machen (zeugengeld kassieren)
holger
 carhol
01.03.2007, 10:32 Uhr
zu: Rechtsfrage
hmmmmm...
bei mir lief es so ab.
holger
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-102-B / 3 Fehlerpunkte
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