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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ollezippe
13.01.2007, 16:17 Uhr

halbe Grundgebühr

Hallo,

Habe kurz eine Frage.
Ich bin durch die erste Theorieprüfung gefallen, nun ist es so das dann eine halbe Grundgebühr fällig ist bevor man die nächste Prüfung antreten darf. Jetzt habe ich aber die Fahrschule gewechselt. Und wollte das Geld für die praktische Prüfung zurück haben(musste auch bei anmeldung zur ersten Theorieprüfung bezahlt werden).
Als antwort bekam ich aber nur gesagt das ich ja die halbe grundgebühr bezahlen müsste.
Ich dachte aber das diese Gebühr dazu dient noch mal den thoeretischen Unterricht besuchen zu können wegen der 2ten Prüfung die ich nie war genommen habe. kann ich was dagegen unternehmen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
13.01.2007, 16:26 Uhr

zu: halbe Grundgebühr

ja, wenn nichts "anormales" in deinen agbs steht, muss du das geld zurück bekommen.

erstmal musst du aber deinen vertrag schriftlich kündigen (Nummer 5).
einfach brief aufsetzen (ich kündige...,bitte um rückzahlung nach nummer 6 agb..., zahlungstermin einsetzen), abschicken.
wenn keine wirkung, nächstes schreiben vom anwalt aufstellen lassen.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B

Zum Überholen

In keinem Fall

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung