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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Akiko
16.11.2006, 20:02 Uhr

PKW abmelden...

Kann ich mit meinem PKW das ich beim Straßenverkehrsamt gerade abgemeldet habe direkt noch zum Autohändler fahren um es dort abzugeben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
16.11.2006, 21:32 Uhr

zu: PKW abmelden...

Ja, darfst du. Voraussetzung ist, dass die ungestempelten Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sind und dass für das Fahrzeug noch eine Haftpflichtversicherung besteht. Außerdem muss der Händler, zu dem du fährst, im gleichen oder in einem angrenzenden Zulassungsbezirk sein (von München nach Hamburg fahren geht also nicht).

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118

Mit einem Stau

Mit einer Erweiterung der Fahrbahn auf drei Fahrstreifen

Mit plötzlichem Bremsen der Vorausfahrenden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich an einem Bahnübergang, dessen Schranken geschlossen sind?

Verkehrsraum ausnutzen, dicht vor der Schranke warten

Bei Dunkelheit möglichst auf Standlicht umschalten

Vor dem Andreaskreuz warten, Straßeneinmündungen freilassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Vor dem Andreaskreuz warten

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist