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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
12.11.2006, 22:00 Uhr

zu: Führerschein ABGEBEN??

» Kann mir wer sagen was ich tun kann/muss«

Oh ja: Du solltest die kommende Zeit nutzen und deine Einstellung gegenüber den Regeln im Strassenverkehr wirklich mal überdenken.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.11.2006, 22:08 Uhr

zu: Führerschein ABGEBEN??

Warum schreibst Du doppelt? Na ja.
Waren die Verstöße alle innerhalb der Probezeit?
Und war der jeweils nächste Verstoß immer nach Rechtskraft des letzten?
Dann dürftest Du in nächster Zeit ein Schreiben bekommen, in dem Dir mitgeteilt wird, daß Deine Fahrerlaubnis eingezogen wird.
Deine Sperrfrist beträgt mindestens 3 Monate. Nach Ablauf dieser Frist kannst Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Der Fsst kann, wenn sie Zweifel an Deiner psychischen Fähigkeit, Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, hegt, ein Fahreignungsgutachten fordern.
Sollte das nicht der Fall sein oder jenes posotiv ausfallen, wird Dir eine neue Fahrerlaubnis (mit Restprobezeit!) erteilt.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
13.11.2006, 06:15 Uhr

zu: Führerschein ABGEBEN??

Hast du bereits von der Führerscheinstelle ein Schreiben bekommen, in dem man dir eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen hat?
Wenn nicht, oder wenn der letzte Verstoß noch innerhalb der Frist dazu war, wird dir die FE NOCH nicht entzogen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-005 / 3 Fehlerpunkte

Ab welcher Blutalkoholkonzentration müssen Sie bereits mit rechtlichen Folgen rechnen?

Ab 0,3 Promille und alkoholbedingter Fahrauffälligkeit

Ab 0,5 Promille auch ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Warum darf man nicht unnötig langsam fahren?

Weil Nachfolgende zu gefährlichem Überholen verleitet werden

Weil der Verkehrsfluss behindert wird

Weil die Gefahr von Auffahrunfällen erhöht wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird