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Fahrschule, Ausbildung, Prüfung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ayliin
10.10.2006, 20:55 Uhr

Klasse 3 oder Klasse B

Hi liebe Community,

bin neu hier. damit meine Frage verständlich wird, schreibe ich in der Ich-Form.

Folgendes: Ich habe 98 den Klasse 3 Lappen gehabt. In der Probezeit wurde ich zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert, diesem kam ich nicht nach, in folge dessen mußte ich den Lappen abgeben.
Nach dieser 2 Jahresfrist habe ich ein Antrag auf Neuerteilung gestellt. Kann ich jetzt den alten Klasse 3 wieder haben oder bekomm ich nur noch Klasse B ??
Als ich den Antrag stellte, wurde ich gefragt ob ich den Lappen haben möchte oder den neuen.
Der Antrag für Klasse 3 hätte mehr gekostet, deshalb habe ich das abgelehnt.

Kann ich das nun wieder rückgängig machen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
10.10.2006, 22:22 Uhr

zu: Klasse 3 oder Klasse B

Du musst auf jeden Fall erstmal zum Aufbauseminar, bevor du den Führerschein wieder bekommst.
Da mehr als 2 Jahre seit dem Entzug vergangen sind, musst du die Prüfungen neu machen. Du könntest die Klassen B, C1 und C1E beantragen, da du die Klasse 3 hattest. Du musst aber dann für alle Klassen die Prüfungen machen. Wenn du nur die PKW-Prüfungen machen willst, bekommst du auch nur Klasse B.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

Unmittelbar vor den Schienen

Vor dem Andreaskreuz

In Höhe der Schranke

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen an eine Kreuzung, an der Sie die Vorfahrtlage nicht gleich überblicken. Wie verhalten Sie sich?

Nach der Regel "rechts vor links" fahren

Warten, beobachten und sich gegebenenfalls mit den anderen verständigen

Als Geradeausfahrer immer durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?

Nach einem Jahr

Nach fünf Jahren

Nach zwei Jahren